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   OLG Hamm, 10.06.1987 - 11 W 45/87   

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https://dejure.org/1987,22947
OLG Hamm, 10.06.1987 - 11 W 45/87 (https://dejure.org/1987,22947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.1987 - 11 W 45/87 (https://dejure.org/1987,22947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 11 W 45/87 (https://dejure.org/1987,22947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 138, 826
    Unerlaubte Handlungen; sittenwidrigen Darlehensforderung; vergleichsweise Einigung über eine Zinsreduzierung nach Titulierung einer sittenwidrigen Darlehensforderung; spätere Klage des Kreditnehmers aus § 826 BGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 146/73

    Aufrechnung gegenüber einem neuen Gläubiger (Zessionar) - Fälligwerden der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1987 - 11 W 45/87
    Er ist spätestens "fällig« mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit der Kostengrundentscheidung (BGH WM 1976, 460 mwN).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH MDR 1963, 388; WM 1976, 460) kann die Aufrechnung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch abgesehen von seiner Fälligkeit in einem Rechtsstreit nur dann berücksichtigt werden, wenn er auch seiner Höhe nach unumstritten, oder wenn er in dem Kostenfestsetzungsverfahren rechtskräftig festgestellt worden ist.

    Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch gelangt spätestens - auflösend bedingt - mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit der Kostengrundentscheidung zur Entstehung, und wird mit ihrer Rechtskraft unbedingt (BGH WM 1976, 460).

    Die Aufrechnung mit einer auflösend bedingten Forderung ist jedoch materiell-rechtlich möglich (OLG Frankfurt MDR 1984, 148 unter Hinweis auf BGH MDR 1963, 388; WM 1976, 460 und mwN).

  • BGH, 10.01.1963 - III ZR 90/61
    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1987 - 11 W 45/87
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH MDR 1963, 388; WM 1976, 460) kann die Aufrechnung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch abgesehen von seiner Fälligkeit in einem Rechtsstreit nur dann berücksichtigt werden, wenn er auch seiner Höhe nach unumstritten, oder wenn er in dem Kostenfestsetzungsverfahren rechtskräftig festgestellt worden ist.

    Die Aufrechnung mit einer auflösend bedingten Forderung ist jedoch materiell-rechtlich möglich (OLG Frankfurt MDR 1984, 148 unter Hinweis auf BGH MDR 1963, 388; WM 1976, 460 und mwN).

  • OLG Hamm, 12.06.1987 - 7 UF 33/87

    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer Kostengrundentscheidung; Prozessualer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1987 - 11 W 45/87
    OLG Hamm, Urteil vom 12. Juni 1987 - 7 UF 33/87 FamRZ 1987, 1288 = WM 1988, 517.
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